«Ihre Steuerberater in Salzgitter»

Aktuelles

Selbständige und Unternehmer

Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags im Fall der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage gibt es trotz Niedrigzinsphase keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auch die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlte Vergütung zählt zur Lohnsumme, die für die Erbschaftsteuerbefreiung relevant ist.
Die Schlussbilanz kann auch nach der Anmeldung einer Umwandlung noch zeitnah nachgereicht werden, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gar nicht erstellt ist.

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Steuerberatungsgesellschaft mbB
Gothastraße 3
38226 Salzgitter

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