«Ihre Steuerberater in Salzgitter»

Aktuelles

Selbständige und Unternehmer

Ein Finanzgericht hält die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten für verfassungsgemäß.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Nur für Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens ist der volle Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten möglich.
Ein weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben befasst sich mit der Einführung eines europaweit einheitlichen Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige Forderungen.
Damit eine Betriebsverpachtung vorliegt und nicht eine Betriebsaufgabe, müssen die wesentlichen Betriebsgegenstände verpachtet werden.

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Steuerberatungsgesellschaft mbB
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38226 Salzgitter

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