«Ihre Steuerberater in Salzgitter»

Aktuelles

Fahrtkosten eines Selbständigen zum Betrieb eines Kunden

Ein Selbstständiger, der längere Zeit denselben Kunden aufsucht, kann die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.

Regelmäßige Fahrten eines selbständigen Unternehmensberaters zur Betriebsstätte eines einzigen Kunden im Rahmen einer längerfristigen Beratungstätigkeit können nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Durch die längere Tätigkeit wird die Betriebsstätte des Kunden gleichzeitig zur regelmäßigen Betriebsstätte des Beraters, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm dort ein eigener Raum zugewiesen ist. Der Berater hatte ansonsten nur ein Home-Office, das der Bundesfinanzhof aber grundsätzlich nicht als Betriebsstätte anerkennt.


Umlauf & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Gothastraße 3
38226 Salzgitter

Unsere Bürozeiten

Montag – Donnerstag 
7:30 – 12:30 Uhr | 13:30 –16:30 Uhr
Freitag
7:30 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontaktdaten
Telefon 0 53 41 - 8 36 36-0
Telefax 0 53 41 - 8 36 36-20
E-Mail info@umlauf-partner.de