«Ihre Steuerberater in Salzgitter»

Aktuelles

Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze

Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.

Die von der Rechtsprechung entwickelte Drei-Objekt-Grenze führt dazu, dass der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückshandel gelten kann. Dabei sind aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser, die selbstständig nutz- und veräußerbar sind, grundsätzlich einzeln zu zählen und können nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch durch eine Vereinigung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt werden.


Umlauf & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Gothastraße 3
38226 Salzgitter

Unsere Bürozeiten

Montag – Donnerstag 
7:30 – 12:30 Uhr | 13:30 –16:30 Uhr
Freitag
7:30 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontaktdaten
Telefon 0 53 41 - 8 36 36-0
Telefax 0 53 41 - 8 36 36-20
E-Mail info@umlauf-partner.de