«Ihre Steuerberater in Salzgitter»

Aktuelles

Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.

Die staatlichen Hilfsleistungen während der Corona-Pandemie sind keine außerordentlichen Einkünfte, für die ein ermäßigter Steuertarif gelten würde. Das hat das Finanzgericht Münster für die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, November- und Dezemberhilfe) entschieden. Für die Überbrückungshilfe ii bis IV gilt aber gleiches, weil sich die Corona-Hilfen in allen Fällen weder auf mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken noch in einem anderen Veranlagungszeitraum bezogen wurden als dem, für den sie gezahlt worden sind.


Umlauf & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Gothastraße 3
38226 Salzgitter

Unsere Bürozeiten

Montag – Donnerstag 
7:30 – 12:30 Uhr | 13:30 –16:30 Uhr
Freitag
7:30 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontaktdaten
Telefon 0 53 41 - 8 36 36-0
Telefax 0 53 41 - 8 36 36-20
E-Mail info@umlauf-partner.de